|
Geschrieben von: Administrator
|
Sehleistungsberechnung zur Zeit-Gebrauchswert-Ermittlung:
Das Programm SLD-2012 :
• Die Differenz der Sehleistung "Bisherige Brille - neue Brille"
• Wieviel Abzug gibt es bei Brillen (-Haftpflichtschäden) bei Stärkenunterschieden ?
Vorbemerkungen
Die Grundberechnung zur Ermittlung des Stärkenunterschiedes und der hiermit
verbunden Sehleistungsdifferenz zweier Brillen ("Bisherige Stärken - Neue Stärken")
bilden mit die Basis zur Ermittlung des neutralen Zeit-Gebrauchswertes einer Brille.
Da diese Berechnungen von selbsternannten Sachverständigen zumeist nicht durchgeführt
werden (oder werden kann) werden diese Abzüge zumeist nur geschätzt:
Es kommt zu erheblichen, ungerechfertigten Differenzen.
Wozu benötigt man diese Grundlage ?
Resultierend aus dieser prozentualen Ermittlung -der Sehleistungsdifferenz-
lassen sich gerechtfertigte und ungerechtfertigte Abzüge (u.a. bei Haftpflichtschäden)
ermitteln und schriftlich darlegen:
Somit erhält auch der Laie Einsicht in diese Ermittlung im Schadensfalle
und er kann dieses Gutachten zur
• Kontrolle der Leistungshöhe bzw.
• Durchsetzung seiner Ansprüche verwenden.
Muster einer Auswertung:
Link zur pdf-Datei >>>Hier klicken<<<
Wie erhält man dieses Gutachten ?
Durch Mitteilung der bisherigen Stärken und der neuen Stärken,
ferner der Bauart (durch ankreuzen).
Das Gutachten wird nach Auswertung als 3-seitiges pdf-Dokument
in detaillierter Aufstellung (für den Laien lesbar) überstellt.
Vorgehensweise
Drucken Sie sich nachfolgendes pdf-Dokument aus:
1. Füllen Sie Seite 1 und Seite 2 aus
(Seite 3 ist die "Gebrauchsanleitung").
2. Übersenden Sie mir Seite 1 und Seite 2 zur Auswertung.
Erstellbar für:
- Fernbrillen
- Lesebrillen
- Bifokalbrillen
- Trifokalbrillen
- Gleitsichtbrillen
- Bildschirm-Arbeitsplatzbrillen (Bifo/Trifo und Gleitsicht)
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zur Zeit-Gebrauchswert-Ermittlung von Brillen gelangen Sie hier:
Stand 01/2012
|