Gutachten für Staatsanwaltschaften

Gutachten für eine Staatsanwaltschaft werden i.d.R. beim "Verdacht auf......" und nur von Selbiger in Auftrag gegeben.

 

Die zu erstattenden Gutachten umfassen häufiger die Bereiche:

•  Ermittlungen beim Verdacht Abrechnungsbetrug zu Lasten einer

  – gesetzlichen Krankenkasse

  – privaten Krankenversicherung

 

•  Ermittlungen beim Verdacht auf Versicherungsbetrug  zu Lasten einer Haftplichtversicherung bei

 – Schäden an Brillen 1 / Plausibilitätserklärungen im Schadensfalle

 – Schäden an Brillen 2 / Sachstandsfeststellungen über das beschädigte Gut

(Sh. auch hier: Gutachten für Versicherungen)

 

Ich darf an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass die meine gutachterliche Tätigkeit der absoluten Schweigepflicht unterliegt und ich auf dieser Internet-Seite selbstverständlich keine weiteren Informationen im Detail liefern kann, will, werde oder möchte.

Anfragen von Staatsanwaltschaften erfolgen i.d.R. erst mündlich und dann erst schriftlich, denn es ist -wie immer- u.a. vorher von mir zu überprüfen, ob die gestellte/n Frage/n auch in mein vereidigtes Fachgebiet fällt. 

Kontakt: Sh. Impressum

 

(Anfragen von Privatpersonen zu staatsanwaltschaftlichen Gutachten sind unerwünscht und werden nicht beantwortet.)

 

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