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Zu 3: Der "Unsinn" mit dem Wiederbeschaffungs-Rythmus (den es gar nicht gibt)

Sehr häufig findet man in Gutachten zur Zeitwertermittlung einer Brille ein sach- und fachlich nicht nachvollziehbares Argument: Immer wieder wird ein sogenannter Wiederbeschaffungsrythmus aufgeführt, anhand dessen der "Wert" einer Brille einfach nach der Zeit heruntergerechnet wird.

So z.B.: "Der durchschnittliche Wiederbeschaffungsrythmus für diese Art Brille beträgt 3,6 Jahre, somit hat die Brille nach 1,8 Jahren nur noch 50% des Wertes....".

• DIESE BEHAUPTUNG IST GRUNDSÄTZLICH FALSCH ! •

Es lässt sich leicht nachvollziehen, daß z.B. eine Brille die 4 Jahre in der Schublade als griffbereite Ersatzbrille lag -und deren Stärken noch zu 100% korrekt sind- für den Inhaber noch vollumfänglich nutzbar ist. Ein Zeitwert von 0,00 € nach Ablauf von 3,6 Jahren kann da nicht richtig sein.

Auch ein geringer Restwert (als "Kulanz"-Restwert meist tituliert) spiegelt den Nutzen dieser Brille für den Träger nicht wieder.

 

Auch wenn dieses exakt ermittelt werden könnte, so stellen sich immer noch die Fragen:

  • Wäre dieses denn bei Ihnen persönlich auch der Fall gewesen ?

  • Kaufen Sie wirklich auf den Tag genau alle X,XX - Jahre eine neue Brille ???

 

Es sei an dieser Stelle mit Nachdruck darauf hingewiesen:

  • Explizit gibt es KEINE (!) spezielle Untersuchungen über die Wiederbeschaffung von unterschiedlichen Arten von Brillen (Sonnenbrille, Kinderbrille, Fernbrille, Lesebrille, Gleitsichtbrille, Bildschirmarbeitsplatzbrille usw.), sodaß eine Zeit-Angabe hierzu eine reine Vermutung/Schätzung und keine gesicherte (geschweige denn eine seriöse) Erkenntnis ist.

  • Die letzte Untersuchung über den Wiederbeschaffungsrythmus von Brillen stammt aus dem Jahre 2002 bzw. 2008 (Allensbach) und basiert nur auf Schätzungen und subjektiven Erinnerungen der Befragten.

 

Nachweise:

Es bleibt noch anzumerken, daß auch gerne "Informationsquellen" wie z.B. der Zentralverband der Augenoptiker in Düsseldorf genannt werden:

• Hierzu sei gesagt, daß sich dieser seit Jahren mit Nachdruck von derartigen Äusserungen distanziert.

• Es ist korrekt, daß vom ZVA vor vielen Jahren ein Zeitraum offizieller Art genannt wurde.

• Spätestens auf Grundlage der Allenbach-Untersuchung (schon) 2002 wurde diese Meinung jedoch revidiert !

• Der im ZVA-Report 07/2011 genannte Wiederbeschaffungsrythmus basiert ebenfalles auf ungesicherten Erkenntnissen (Sh. Schreiben im Downloadbereich.)

• Insofern kann eine Berufung auf diese Aussage infolge mangelnder Aktualität (und besserem Wissens seit langer Zeit) seriöserweise nicht mehr angeführt werden.



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