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Gutachten für Privatpersonen

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, möglichweise ein Gutachten von mir erstellen zu lassen, aber nicht so recht wissen "Was kommt da auf mich zu ?", so kontaktieren Sie mich bitte zunächst telefonisch (sh. Kontakt oder Impressum).

Unter Berücksichtungen einiger Grundsätze (sh. "Wer beauftragt (Wie) ?" teile ich Ihnen vorab mit, was ich für ein Gutachten benötige, im ggf. nachfolgenden Vorbesprechungstermin kann ich Ihnen den notwendigen Aufwand darlegen und die Kosten abschätzen.

Ich persönlich halte es so, daß diese genannten und erforderlichen Vorklärungen sinnvollerweise kostenlos sind (da man ja erst einmal wissen muss, worum es überhaupt geht).

Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt in der Regel schriftlich.

Infolge bevorzugt zu behandelnder Gerichtsgutachten kann es jedoch zu zeitlichen Verzögerung kommen. Sinnvollerweise teilt der Sachverständige vorab mit, bis wann das angefragte Gutachten erstellt werden kann.

Weiteres siehe "Wer beauftragt (Wie) ?"