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Schlüssige Beweisführung in augenoptischen Gutachten:

Argumente und Gegenargumente

Vorbemerkung:

Es wird als selbstverständlich angesehen, daß sämtliche Gutachten für den Laien verständlich abgefasst werden, d.h. jeder (!) muss das Ergebnis eines Gutachtens schlüssig nachvollziehen können. Hierzu ist u.a. immer (!) der Nachweis für die Darlegungen bzw. für die Schlussfolgerungen zu erbringen.

 

Gefordert wird:

Komplizierte Sachverhalte sind sowohl für den Laien verständlich, als auch für den Fachmann erklärlich darzulegen und vor allen Dingen auch zu beweisen, ferner sind pauschale Behauptungen nach Ansicht rechtsbezogener Personen zunächst stets (!) in Zweifel zu ziehen.

 

Das Problem:

Vielfach werden Gutachten erstellt, welche Pauschalargumente als einen Nachweis darstellen. Die Folge:

In Ermangelung eigener Fachkenntnisse glaubt nunmehr der Laie, dass das Ergebnis fundiert wäre und somit richtig sei. Anhand zweier Beispiele darf ich Ihnen verdeutlichen, dass dieses leider häufig nicht der Fall ist

 

Argumente und Gegenargumente aus der augenoptischen Praxis

1. Der "Klassiker": Stimmten die Brillenglasstärken ?

Es wird behauptet, daß zurückliegend festgestellte Brillenglasstärken gemäß Verordnung stimmen, oder auch nicht.

 

Gegenargumente:

"Das Auge ist ein lebendes Organ, es kann nachweislich auch täglichen (!) Schwankungen unterliegen, weisen Sie mir bitte heute nach, welche Stärke damals tatsächlich vorlag ?!"

 

Begründung:

Dieser Nachweis der Stimmigkeit einer diesbezüglichen Aussage wird niemals glaubwürdig erbracht werden können, da eine korrekte Brillenglasbestimmung zum gleichen (!) Zeitpunkt hätte durchgeführt werden müssen, welches "zumeist" nicht erfolgte.

Gleich welche befähigte Person eine diesbezügliche Behauptung aufstellt (Augenoptiker, vereidigte oder selbsternannte Gutachter, oder welcher Arzt auch immer): Auch das gesunde Auge unterliegt täglichen Schwankungen.

Befragen Sie Ihren Arzt zu den medizinischen Hintergründen, oder Ihre/n Augenoptiker-Meister/in als gelernten Refraktionisten ("Brillenglas-Stärken-Messtechniker/in", übrigens mit Verordnungszulassung):

Schwankungen können vorliegen.

 

Ferner können ggf. nicht bekannte oder erkannte Erkrankungen bzw. die möglichen Nebenwirkungen von Medikamenten (ob die Einnahme selbiger zugegeben wird oder nicht sei dahingestellt) einen erheblichen Einfluß auf das Ergebnis haben.

Ein erfahrener Pharmakologe erzählte mir glaubhaft, daß selbst Aspirin eine Nebenwirkung auf die Augen haben kann. Das habe ich überprüft: Die Packungsbeilage weist diesbezüglich tatsächlich darauf hin.

Es sei noch angemerkt, daß in der Pharmakologie folgendes gesagt wird: "Ein Medikament, welches keine Nebenwirkungen hat, hat vermutlich überhaupt keine Wirkung." Die Frage "Welche Wechselwirkungen ggf. nunmehr auftraten, und ob Sie wohl damals tatsächlich einen Einfluss hatten ?" konnte mir bis heute niemand beantworten...

 

Somit darf ich ausführen, dass die seriöse Feststellung einer zurückliegend benötigten Brillenglasstärke unmöglich ist.

(Auch die Nennung einer Wahrscheinlichkeit bedeutet -in sich ja schon begründet- die Möglichkeit (!) der Unwahrscheinlichkeit.)

 

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